
Die Urlaubsreise ist vorbei, die Erinnerungen sind frisch – und dann liegt plötzlich ein Bußgeldbescheid oder sogar ein Inkassoschreiben im Briefkasten. Viele deutsche Autofahrer berichten dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) von überhöhten Forderungen, die schnell für Ärger sorgen. Wichtig ist: Ruhe bewahren und die Hintergründe prüfen.
In vielen europäischen Ländern werden Verkehrsverstöße strenger geahndet als in Deutschland. Typische Fälle sind Parkverstöße auf privat betriebenen Flächen (beispielsweise in Dänemark oder Österreich), nicht gezahlte Mautgebühren oder Vignettenprobleme (etwa in Italien oder Ungarn) sowie Verstöße in Umwelt- und City-Maut-Zonen wie London, Antwerpen oder den italienischen ZTL-Bereichen.
Wer zur fraglichen Zeit tatsächlich vor Ort war, sollte davon ausgehen, dass die Forderung echt ist.
Mietwagen: Vorsicht vor Zusatzgebühren
Besonders bei Mietwagenkunden kommt oft eine zweite Rechnung hinzu: Viele Autovermieter verlangen zusätzliche Bearbeitungsgebühren, wenn sie Fahrerdaten an Behörden weiterleiten. Laut EVZ sind diese Kosten häufig rechtlich zweifelhaft – selbst wenn sie in den AGB stehen. Betroffene können bei ihrer Bank ein Chargeback-Verfahren prüfen, um unzulässige Abbuchungen rückgängig zu machen.
Bußgeld oder Vertragsstrafe?
Ein entscheidender Punkt ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Vertragsstrafe: Bußgelder ab 70 Euro, die von einer ausländischen Behörde verhängt wurden, können in Deutschland über das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Vertragsstrafen von privaten Betreibern hingegen fallen ins Zivilrecht und müssten vor Gericht eingeklagt werden.
Nicht ignorieren, aber genau prüfen
Egal um welche Forderung es geht: Ignorieren solltest du ein Schreiben nie. Wer nicht reagiert, riskiert zusätzliche Gebühren, Mahnungen und eine langfristige Datenspeicherung. Unverhältnismäßig hohe Inkassokosten müssen aber nicht akzeptiert werden. Im Zweifel hilft eine rechtliche Beratung.

Kommentare